KfW 458: Heizungsförderung 2026 — Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpen
Auf einen Blick
- ✓ Förderart: Zuschuss (kein Kredit) — muss nicht zurückgezahlt werden
- ✓ Grundförderung: 30 %
- ✓ Klimageschwindigkeitsbonus: + 20 % (bis Ende 2028)
- ✓ Einkommensbonus: + 30 % (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr)
- ✓ Maximale Förderquote: 70 %
- ✓ Maximaler Zuschuss: 21.000 € pro Wohneinheit
- ✓ Antrag: vor Vertragsabschluss direkt bei KfW (mein.kfw.de)
Der KfW-Zuschuss 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Wer eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzt, kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten — also Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss.
Was ist der KfW 458?
Der KfW 458 „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" ist ein Zuschuss-Programm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Im Mittelpunkt steht der Austausch fossiler Heizungsanlagen gegen erneuerbare Alternativen — allen voran die Wärmepumpe. Seit 2024 wird der Antrag direkt bei der KfW gestellt (zuvor über BAFA).
| Förder-Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Heizungstausch im Bestandsgebäude (Bauantrag ≥ 5 Jahre) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | + 20 % | Austausch einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung (bis Ende 2028) |
| Einkommensbonus | + 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | + 5 % | Wärmepumpe mit natürl. Kältemittel oder Erd-/Grundwasser als Wärmequelle |
| Maximum | 70 % | max. förderfähige Kosten: 30.000 € → max. 21.000 € Zuschuss |
Was wird gefördert?
Förderfähige Heizungsanlagen im KfW 458:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) — empfohlen für die maximale Förderung
- Solarthermie-Anlagen zur Wärme- und Warmwasserversorgung
- Biomasseheizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Wärmenetz-Anschluss (Fernwärme aus erneuerbaren Energien)
- Zugehörige Investitionen: Heizkörper, Fußbodenheizung, Warmwasserspeicher, Rohrleitungen
Nicht gefördert werden: Gas- und Ölheizungen (auch als Hybridlösung, sofern fossil dominiert), reine Nachtspeicherheizungen ohne Wärmepumpen-Kombination sowie Neubauten.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Für bestimmte Maßnahmen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) erforderlich. Wir prüfen in der Erstberatung, ob dies für Ihr Vorhaben gilt.
Angebot einholen — kein Auftrag erteilen
Holen Sie ein verbindliches Angebot vom Installationsbetrieb ein. Unterzeichnen Sie noch keinen Vertrag — außer mit explizitem Fördervorbehalt.
Antrag bei KfW stellen (mein.kfw.de)
Der Antrag wird direkt im KfW-Kundenportal gestellt — kein Umweg über die Hausbank. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Förder-Zusage.
Vertrag unterzeichnen & Umsetzung starten
Erst nach der Förder-Zusage dürfen Sie den Installationsvertrag unterzeichnen. Sie haben dann 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Maßnahme umsetzen & Nachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie Rechnung, Fachunternehmer-Erklärung und ggf. Energieberater-Bestätigung im KfW-Portal hoch.
Zuschuss wird ausgezahlt
Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.
Rechenbeispiel: KfW 458 für eine DAIKIN Wärmepumpe
Annahme: DAIKIN Altherma 3 (Luft-Wasser), Gesamtkosten 22.000 €, Austausch einer Gasheizung, Haushaltseinkommen über 40.000 €:
- Grundförderung (30 %): 6.600 €
- Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 4.400 €
- Gesamtzuschuss (50 %): 11.000 €
- Verbleibende Eigenkosten: 11.000 €
Mit Einkommensbonus (Haushalt ≤ 40.000 € Jahreseinkommen) kämen weitere 6.600 € hinzu — Eigenkosten dann nur noch 4.400 € für eine neue Wärmepumpe.
Wichtig: Antrag vor Vertragsabschluss
Der KfW 458 muss vor Unterzeichnung des Installationsvertrags beantragt werden. Wer erst nach Auftragserteilung den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch vollständig. Unser Team begleitet Sie beim Timing und stellt alle erforderlichen Unterlagen bereit.
Häufige Fehler beim KfW 458
- Installationsvertrag vor Antragstellung unterschrieben — häufigster Fehler, führt zum Förderverlust
- Falsches Gebäudealter — das Gebäude muss einen Bauantrag haben, der mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Kein Fachunternehmer-Nachweis — die Anlage muss von einem zugelassenen Fachbetrieb installiert werden
- Belege nicht aufbewahrt — KfW kann Rechnungen und Nachweise bis zu 10 Jahre nachfordern
KfW 458 kombinieren mit PV-Anlage
Wer gleichzeitig eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage installiert, kann beide Förderprogramme nutzen: Den KfW 458 Zuschuss für die Wärmepumpe und den KfW-Kredit 270 für die PV-Anlage. Da es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist die Kombination ausdrücklich zulässig. Die PV-Anlage reduziert zusätzlich die Betriebskosten der Wärmepumpe — eine besonders wirtschaftliche Gesamtlösung.
Als regionaler Installationsbetrieb für Wärmepumpen und Photovoltaik in Berlin & Brandenburg koordinieren wir beide Maßnahmen — inklusive vollständiger Förderantragstellung. Sprechen Sie uns an →
Häufige Fragen
Wer kann den KfW 458 Zuschuss beantragen?
Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt) können den Zuschuss 458 beantragen — also Privatpersonen, aber auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Installationsbetrieb gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung beim KfW 458?
Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer eine Öl- oder Gasheizung austauscht, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % (bis Ende 2028). Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 € erhalten den Einkommensbonus von 30 %. Maximal sind 70 % förderfähig. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 30.000 € pro Wohneinheit — das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 €.
Kann man KfW 458 und andere Förderungen kombinieren?
Ja — KfW 458 (Heizungsförderung) und KfW 270 (Kredit für PV-Anlage) lassen sich kombinieren, da es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Eine Kombination mit anderen Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist dagegen nicht zulässig, wenn die Gesamtförderquote 100 % der förderfähigen Kosten übersteigt.
Wie läuft die Antragstellung beim KfW 458 ab?
Der Antrag wird direkt über das KfW-Kundenportal (mein.kfw.de) gestellt — ohne Umweg über die Hausbank. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb eingereicht werden. Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen.
Welche Heizungen sind beim KfW 458 förderfähig?
Gefördert werden Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Wärmepumpen sind besonders attraktiv, da sie zusätzlich den Effizienzbonus von 5 % erhalten können, wenn sie natürliche Kältemittel oder Erd-/Grundwasser als Wärmequelle nutzen.
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