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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der stromautark24.de UG für Leistungen rund um Photovoltaikanlagen und Energiesysteme.

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1. Allgemeines

Die stromautark24.de UG erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen von Kundinnen und Kunden gelten nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformregelung. Mündliche Zusagen durch Mitarbeitende oder Beauftragte werden erst dann verbindlich, wenn sie von der stromautark24.de UG schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungsumfang

Der konkrete Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Partner oder Subunternehmer einzusetzen.

3. Einspeisung von Strom

Der Abschluss und die Ausgestaltung eines Einspeisevertrags mit dem zuständigen Netzbetreiber obliegen dem Auftraggeber. Selbstverständlich unterstützen wir hierbei beratend und mit praxisnaher Hilfestellung.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsmodalitäten werden transparent und verbindlich in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollten uns Umstände bekannt werden, die auf Zahlungsschwierigkeiten oder eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit hindeuten, sind wir berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Gleiches gilt, wenn fällige Zahlungen bereits einmal verweigert wurden oder sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug befindet. Wird eine berechtigte Vorauszahlung trotz Fristsetzung nicht geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Im Falle eines Insolvenzantrags oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens besteht dieses Recht ebenfalls. Mit Zugang der Rücktrittserklärung werden alle offenen Forderungen sofort fällig.

5. Voraussetzungen für Lieferung und Montage / Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle baulichen und organisatorischen Voraussetzungen für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme auf eigene Kosten rechtzeitig geschaffen werden. Dazu gehört auch, dass notwendige Genehmigungen oder Anzeigen bei Behörden erfolgt sind, soweit diese erforderlich sind, zum Beispiel beim Denkmalschutz. Der Zugang zu Gebäuden und Flächen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind, ist zu ermöglichen. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ab Annahmeverzug geht zudem das Risiko für zufällige Schäden oder Verlust auf den Auftraggeber über.

6. Liefertermine und Verzögerungen

Liefer- und Montagetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Verzögern sich Termine aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich diese entsprechend. Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, zum Beispiel extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Lieferkettenunterbrechungen, Pandemien oder Kriegseinwirkungen, liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung.

7. Referenzen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der installierten Photovoltaikanlage zu Referenz- und Marketingzwecken verwendet werden können. Personen- oder Adressdaten werden dabei ausdrücklich nicht veröffentlicht.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Komponenten zu verlangen. Kosten für eine eventuelle Demontage sowie für bauliche oder technische Anpassungen, die im Zusammenhang mit der Montage stehen, trägt der Auftraggeber. Bis zum Eigentumsübergang ist der Vertragsgegenstand sachgerecht zu warten und ausreichend zu versichern.

9. Abnahme und Teilabnahme

Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Diese kann schriftlich erfolgen oder gilt als erfolgt, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird. Auch abgeschlossene Teilleistungen sind abzunehmen. Geringfügige Mängel, die den Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung oder zum Zurückbehalt von Zahlungen. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zeitnah behoben.

10. Gewährleistung und Garantie

Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir haben das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig. Die Wartung der Anlage darf während der Gewährleistungszeit ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, natürliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme oder Inbetriebnahme, sofern gesetzlich keine kürzere Frist gilt. Unabhängig davon gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Im Garantiefall unterstützen wir den Auftraggeber bei der Abwicklung, die Leistungspflicht liegt jedoch beim Hersteller. Bei Insolvenz oder Leistungsverweigerung des Herstellers besteht keine Garantieverpflichtung unsererseits.

11. Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht haben. Dies gilt auch für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für unsere Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

12. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtlich zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz der stromautark24.de UG.

Stand: 15.01.2026